Honigetikett ist abgenommen

Puh – geschafft, unser Etikett ist im Druck. Es war aber ein langer Weg. Begonnen hat es vor ein paar Wochen, mit dem Klarwerden über unsere Zielgruppe und dem Formulieren des Designer-Briefings:

• Unsere Imkerei ist von Bioland zertifiziert, weswegen das
Biolandlogo auf unserem Etikett enthalten sein muss. Dies sollte aber nicht das
eigene Branding überdecken, sondern nur beiläufig, auf den zweiten Blick, vom Verbraucher wahrgenommen werden.
• Das Etikett soll „Bio“, „Öko“ und „hochwertig“ vermitteln, dabei aber nicht das
„Latzhosen-Bio“ oder „selbstgestrickter Schafwollpullover mit Elchmotiv
Bio“ darstellen, sondern das „hochwertige-Nahrungsmittel-Bio“ bzw. „Szene-Bio“.
• Inhaltlich keine Bienchen, Blümchen oder Honigtöpfchen.

Eigentlich gefielen uns schon alle der ersten drei Entwürfe. Nach der Vorstellung der drei Etikettentwürfe, bei ausgewählen Kunden, entschieden wir uns dann für die helle und blumie Variante. Aber damit war die Zeit aber längst nicht getan. Der Entwurf musste noch durch die Kontrollen bei der Bio-Zertifizierungsstelle und dem Bioland-Verband. Das hat dann ordentlich Zeit gekostet. Sowohl das „EU-Bio“ als auch Bioland, stecken mitten im Redesign ihres Corporate Design. Abwarten war damals angesagt und warten und warten. Dann waren die Logos erhältlich und auf unserem Etikett platziert, nur eben nicht an der richtigen Stelle. Alle Logos mussten ins Sichtfeld und in die richtige Reihenfolge auf dem Etikett gebracht werden. Damit aber nicht genug, mittlerweile hatten sich die Vorgaben für das EU-Biologo wieder geändert, der Schriftzug unter dem Logo durfte nicht mehr nur „DE-ÖKO-006 Deutschland“ heißen, sondern musste jetzt „DE-ÖKO-006 Deutsche Landwirtschaft“ lauten.

Auf dem Etikett sollten die Verbraucher Informationen über Zutaten, Qualitätsmerkmale und Eigenschaften des Lebensmittels finden. Diese Informationen sollen die Kaufentscheidung erleichtern und den Verbraucher schützen. Daher schreibt der Gesetzgeber die folgenden Informationen auf dem Etikett vor:

  • Die Verkehrsbezeichnung ist der Name des Lebensmittels. Sie sollte die Art des Lebensmittels beschreiben und es von anderen Produkten unterscheidbar machen.
  • Das Zutatenverzeichnis soll den Verbraucher darüber informieren, was im Lebensmittel enthalten ist. Selbiges entfällt für Honig als ein Naturprodukt solange keine Zutaten hinzugemischt werden
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Die notwendigen Informationen drucken wir selbst, mittels Laserdruck nachträglich auf das Etikett. Das ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Verwendung unseres Etiketts, die wir eben benötigen, bei unserer größeren Honigpalette an seltenen Honigen.